Wettspielordnung des GC Hof Hausen vor der Sonne
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes und den veröffentlichten Platzregeln. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Die Verbandsordnung kann im Sekretariat eingesehen werden.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochwettspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Schläge
1. Spielleitung
Die Spielleitung wird in der jeweiligen Wettspielausschreibung festgelegt. Die Spielleitung besteht aus drei Personen. Sie kann einen oder mehrere Platzrichter einsetzen. Sie kann sich gegenseitig zum Platzrichter einsetzen.
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht:
- die jeweilige Platzregel abzuändern
- die festgelegten Startzeiten zu verändern
- die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
2. Starter und Marshal
Starter und Marshal handeln im Auftrag der Spielleitung. Sie dürfen entsprechende Strafen verhängen.
Den Anweisungen des Marshals und des Starters ist unbedingt Folge zu leisten. Der Starter ist berechtigt, bei Fehlen von Spielern Flights neu zusammenzustellen. Der Marshal kann Verwarnungen wegen zu langsamem Spiels aussprechen.
3. Abspielzeit
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er wie folgt bestraft:
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: zwei Strafschläge
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Minuten erfolgt die Strafe der Disqualifikation. Die Disqualifikation kann aus schwerwiegendem Grund aufgehoben werden.
Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Startzeit der entsprechenden Spielergruppe oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter oder, wenn das Wettspiel ohne Starter gestartet wird, 10 Minuten bzw. 9 Minuten (je nach Ausschreibung) nach dem Start der vorhergehenden Spielergruppe.
4. Absagen nach Meldeschluss
a) Bei Absagen nach Meldeschluss wird die normale Turniergebühr (derzeit 10,00 € / ermäßigt 5,00 €) fällig, es sei denn, in der Ausschreibung wird ein anderer Betrag genannt.
b) Bei kurzfristiger Abmeldung eines Viererpartners ist der nicht verhinderte Spielpartner verpflichtet, seine Mitbewerber in der Spielergruppe als Zähler zu begleiten, er kann außer Konkurrenz mitspielen. Der Spielausschuss behält sich vor, einen Verstoß gegen diese Regelung zu ahnden.
5. Zusammenstellung der Spielergruppen
Die Zusammenstellung der Spielergruppen bestimmt die Spielleitung, gegebenenfalls nach Absprache mit dem Turniersponsor.
6. Fahren / Mitfahren in Golfwagen o. ä. Fahrzeugen
Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer das kurzfristige Fahren / Mitfahren wird von der Spielleitung / den Platzrichtern ausdrücklich genehmigt. Spieler müssen zu jeder Zeit der festgesetzten Runde zu Fuß gehen.
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht ermöglicht, kann die Benutzung durch die Spielleitung genehmigt werden. Bei vorgabenwirksamen Wettspielen besteht Attestpflicht oder Vorlage des Behindertenausweises mit dem Zusatz „G“.
Gibt es mehr Anspruchsberechtigte als Carts vorhanden sind, kann die Spielleitung den Cartgebrauch vollständig versagen, auch bei selbst mitgebrachten Carts. Alternativ erfolgt die Cartvergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Spielleitung kann den Cartgebrauch versagen, wenn es Platzbedingungen erfordern.
7. Elektronische Hilfsmittel
Reine Entfernungsmessgeräte sind grundsätzlich erlaubt, können in der Turnierausschreibung aber ausgeschlossen werden.
8. Caddies
Einzel: Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.
Bei Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt.
Bei Jugend-Mannschaftswettspielen dürfen nur Mannschaftsmitglieder und der Mannschaftskapitän als Caddy eingesetzt werden.
9. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr
Bei Gefahr wird eine unverzügliche Unterbrechung durch die Spielleitung angeordnet mit einem langen Signalton, eine Unterbrechung durch wiederholte Folge von drei Signaltönen.
Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne. Unabhängig davon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers – Regel 6-8.a (II).
Die Turnierleitung entscheidet über einen endgültigen Abbruch.
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder eine Spielergruppe, die sich zwischen dem Spiel von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7 rechtfertigen.
10. Elektronische Kommunikationsmittel
Die Benutzung elektronischer Kommunikationsmittel ist Spielern oder deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme: in Notfällen).
Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Geräts durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
11. Abgabe der Zählkarten
Die Abgabe der Zählkarten erfolgt unmittelbar nach der jeweiligen Runde im Wettspielbüro / Front Office. Mit der Abgabe dort gelten die Zählkarten als eingereicht. Idealerweise sollten alle Spieler eines Flights bei der Scorekartenabgabe anwesend sein, damit Unklarheiten auf der Scorekarte vor Abgabe geklärt werden können.
12. Siegerehrung
Preise der Turniersieger, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, können an den Nächstplazierten überreicht werden. Ausnahme: Offene Turniere.
13.Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)
Sofern in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist, wird bei Gleichheit der Brutto- oder Nettoergebnisse mehrerer Bewerber eines Wettspiels wie folgt verfahren: Für das Stechen werden 9 Löcher gewertet, und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 gemäß Vorgabenverteilungsschlüssel. Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher (Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14), sodann 2 Löcher (Schwierigkeitsgrad 1, 18), dann das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1. Besteht auch dann Gleichheit, entscheidet das Los.
Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen (bei weiterer Gleichheit s. o.).
Bei den Clubmeisterschaften wird bei gleichem Gesamt-Bruttoergebnis der Clubmeister in einem Stechen durch die Spielfortsetzung über eine bestimmte Anzahl von Löchern bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis („Sudden Death“) ermittelt. Über die Reihenfolge der hierbei zu spielenden Löcher wird vor dem Stechen von der Spielleitung entschieden.
14. Bei der Preisverteilung gilt Brutto vor Netto und Doppelpreisausschluss
(Sonderpreise wie z. B. „Nearest to the Pin“ und Longest Drive“ ausgenommen).
15. Beendigung des Wettspiels
Ein Wettspiel ist 15 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse bei der Siegerehrung beendet.
16. Veröffentlichungen / Datenschutz
Name, Vorgabe und Startzeit werden auf der Startliste und im Internet veröffentlicht. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt jeder Spieler in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet ein.
17. Regelung für behinderte Golfspieler
Im Falle der in Abschnitt 12 des Spiel- und Wettspielhandbuchs des DGV beschriebenen Behinderungen gelten die dort beschriebenen Anpassungen der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderungen.
18. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile,
welche Wettspielteilnehmer infolge Unkenntnis dieser Bedingungen oder der Wettspielausschreibungen erleiden.
19. Spieltempo (Regel 6-7)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen. Strafe für Verstoß:
Zählspiel:
1.Verstoß: 1 Schlag
2.Verstoß: 2 Schläge
3.Verstoß: Disqualifikation
Lochwettspiel:
1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation.
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spiel zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
20. Üben / Nachputten
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. „Nachputten“) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch.
21. Bälle und Driverköpfe
a) Bälle
Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R & A herausgegebenen gültigen Liste der zugelassenen Bälle („Conforming Golf Balls“) enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet unter www.randa.org/rules/equipment/home einzusehen.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
b) Driverköpfe
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem R & A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driverköpfe aufgeführt ist (www.rand a.org/rules/equipment/home). Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von diesen Wettspielbedingungen befreit. Strafe für Verstoß:
Lochwettspiel: Nach Beendigung des Loches, an dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochwettspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstes jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
22. Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Rahmenausschreibung erfolgen durch die Wettspielausschreibung.
Der Spielführer

